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Kontoauszüge: wie lange aufbewahren?

Kontoauszüge: wie lange aufbewahren?

Sie flattern regelmäßig per Post ins Haus oder werden am Kontoauszugsdrucker ausgegeben - die Kontoauszüge des Girokontos, auf denen alle Kontobewegungen und Transaktionen verzeichnet sind.

Schnell stapeln sich die Kontoauszüge und besonderns bei allen, die fleißig mit der EC-Karte zahlen oder ständig kleinere Beträge online überweisen, summiert sich nach einer Weile ein beachtlicher Stapel an Kontoauszügen zusammen.

Aufbewahren oder Schreddern?

Der Bundesverband deutscher Banken empfiehlt Verbrauchern aktuell, alle Kontoauszüge drei Jahre aufzubewahren. Hiermit wird die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte eingehalten und finanzielle Transaktionen können über einen längeren Zeitraum anhand des Kontoauszuges nachgewiesen werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem die Rechnung ausgestellt wurde.

Nicht selten müssen Transaktionen durch einen Kontoauszug verbindlich nachgewiesen werden. Zum Beispiel geht irgendwann eine Mahnung ins Haus, nach welcher die Katalogbestellung nicht beglichen wurde - der Verbraucher erinnert sich aber, die Überweisung getätigt zu haben. Dann gilt der Kontoauszug als Beleg. Wird er bei der Bank wiederholt angefordert, fallen Kosten an.

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