Girokonto: Kündigung nach Pfändung unwirksam
Nicht selten greifen Gläubiger zur Kontopfändung um ihr ausstehendes Geld einzutreiben. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe darf die Sparkasse als Kreditinstitut ein Girokonto bei einer Pfändung aber keinesfalls kündigen!
Sparkassen handeln im öffentlichen Auftrag und unterliegen somit einer gesetzlichen Verpflichtung, auch Kunden und Interessenten mit finanziellen Problemen zu bedienen.
Das Gerichtsurteil basiert auf einer fristlosen Kündigung eines Girokontos durch eine Sparkasse, nachdem ein Gläubiger des Girokonto Inhabers eine Pfändung vollzogen hatte. Eine rechtliche Grundlage, so die Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, existiert für die erfolgte Kündigung des Kontos nicht - ergo musste die Kündigung wieder aufgehoben werden.
Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung damit, dass mit einer Pfändung das Girokonto keinesfalls blockiert würde. Außer über den Pfändungsbetrag kann über das restliche Guthaben weiterhin frei verfügt werden.
Private Kreditinstitute sind in dieses Urteil nicht eingeschlossen.